JOLO-Kompass
6 Antworten zur GEMA
Sie möchten ein zeitgenössisches Werk aufführen? Denken Sie an die GEMA! Denn Sie möchten eine Komposition nutzen (also öffentlich aufführen), dann möchte der Komponist dafür bezahlt werden. Das ist fair.
Was ist die GEMA?
Die Abkürzung „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Die GEMA sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden (z.B. Komponisten) geschützt, ihre Interessen vertreten und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.
Wenn Sie mit Ihrem Orchester das Werk eines Komponisten / Bearbeiters aufführen möchten, der noch keine 70 Jahre tot ist, dann gilt es zu prüfen, ob das Werk gebührenpflichtig ist. Denn: Die öffentliche Musikwiedergabe ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis und Honorierung der Musik-urheber (der Komponisten, der Erben usw.) zulässig.
Was habe ich davon, wenn ich die Nutzung von Musik anmelde?
Wenn Sie die Nutzung von Musik melden, dann ist die Nutzung legal. Bequem ist es außerdem, denn die GEMA verwaltet als Ansprechpartner zahlreiche Nutzungsrechte und Sie müssen nicht mit den Inhabern von Nutzungsrechten auf der ganzen Welt einzeln verhandeln. Und weil die Arten der Musiknutzung vielfältig sind und sich daran auch immer wieder etwas ändern kann, gibt es für jede Art der Nutzung einen maßgeschneiderten Tarif und Laufzeit.
Die JMD bittet ihre Mitgliedsorchester um einen professionellen Umgang mit dem Thema “Urheberrechte”. Dazu gehört die Abgabe von GEMA-Gebühren für Konzertveranstaltungen, die den Komponisten bzw. den nachfolgenden Rechteinhabern zugute kommen. Bitte planen Sie diese (und andere) Abgaben in Ihr Konzertbudget von vornherein mit ein.
Wie melde ich mich an?
Sie müssen eine geplante Musiknutzung im Vorfeld anmelden, am besten wenden Sie sich dazu an Ihre jeweilige Bezirksdirektion (s.u.). Für eine Einzelnutzung schickt Ihnen die GEMA eine Rechnung, bei Dauernutzungen bietet die GEMA einen Vertrag an, den Sie nur noch unterschrieben zurücksenden müssten. Das ist schon alles: Mit der Bezahlung der Vergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung.
Welcher Tarif ist der richtige?
Wie hoch die GEMA-Lizenzgebühr ausfällt, hängt von der Art der Musiknutzung ab: Geht es um eine einmalige oder mehrfache Nutzung der Komposition? Wird das Werk im Radio gesendet oder über das Internet zugänglich gemacht oder werden CDs hergestellt? Wie viele Besucher erwarten Sie, wie teuer sind die Tickets? Den passenden Tarif findet Sie auf den Seiten der GEMA:
Wie erhalte ich Sondertarife für Jugendorchester?
Die GEMA fördert die musikalische Nachwuchsarbeit durch Verzicht oder erhebliche Nachlässe auf Gebühren sowie durch geringe Pauschalabgaben und Nachweisvereinfachungen für zahlreiche Fälle. Die JMD hat mit der GEMA einen Gesamtvertrag abgeschlossen. Danach gelten die Vergütungssätze P-K für „Aufführungen von Werken der ernsten Musik bei Schülerkonzerten … von pädagogischen Einrichtungen, bei denen die Schüler und deren Lehrkräfte das Programm bestreiten“. Dieser vergünstigte P-K-Tarif ist unter gewissen Voraussetzungen für Mitgliedsorchester der JMD auch bei Veranstaltungen mit so genannter “U-Musik” gültig.
Ansonsten kommen die geltenden GEMA-Tarife zur Anwendung, wobei Mitgliedsorchestern der JMD ein Nachlass von 20% eingeräumt wird. Auch auf den E-P-Tarif erhaltet Sie nochmals 20% Nachlass.
Der JMD-Gesamtvertrag greift nur, wenn die Mitgliedsorchester auch selbst Veranstalter sind, denn für die Regelung der Aufführungsrechte ist grundsätzlich der Veranstalter und nicht der Interpret verantwortlich.
Was gilt es zu beachten?
Sollten Sie ein Konzert mit einem GEMA-pflichtigen Werk durchführen, so melden Sie dies frühzeitig schriftlich bei der GEMA an. Sollten Sie dies vergessen, können Strafzahlungen anfallen.
Die GEMA vertritt ausschließlich die Rechte für ihre Mitglieder. Für Komponisten, die nicht GEMA-Mitglied sind, vereinnahmt die GEMA also auch keine Gelder.
Die JMD bittet darum, sorgfältig zu prüfen, welche Bedingungen für Ihre Veranstaltung zutreffend sind. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte mit der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion Kontakt auf. Verweisen Sie bitte stets auf Ihre Mitgliedschaft in der JMD und die bestehenden Vergünstigungen.
Weitere Informationen zur GEMA
www.gema.de
www.gema.de/kontakt/bezirksdirektionen
Literatur: Christian W. Huber: Das GEMA Handbuch für Musiker
>>> Downlaod: JOLO-Kompass – 6 Antworten zur GEMA
Anke Steinbeck
Mitglied des JMD-Präsidiums
Stand: zuletzt aktualisiert Dezember 2017
Diese grundsätzlichen Informationen geben wir aus unseren Erfahrungen im Orchestermanagement heraus als eine kollegiale Orientierunghilfe an Sie weiter. Für eine Einschätzung von konkreten Einzelfällen empfehlen wir, eine individuelle Beratung einzuholen.
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